Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. Juni erhielt Herr Christopher Schulz, der sich beim Star-Trek-Rollenspiel "Omega Command" (im Folgenden abgekürzt mit "OC") unter dem Namen "Quinn Mallory" angemeldet hatte, eine Verwarnung des Rollenspielleiters Markus Landsperger, da Herr Schulz im Forum des OC eigene Ranggrafiken und Zitate in seine Signatur eingebunden hatte. Dies ist jedoch nach dem Regelwerk des Rollenspiels nicht gestattet. Als Reaktion auf diese Verwarnung forderte Herr Schulz eine Regeländerung mit der Begründung, das Regelwerk sei "nicht nur undemokratisch und kreativitätseinschränkend", es sei in seinen Augen "sogar am Rande der verfassungsmäßigen Legalität", da es seiner Meinung nach "klare Zensur" betreibe.
Als eine Regeländerung von Seiten der Spielleitung abgelehnt wurde, teilte Herr Schulz mit, dass er nicht weiter am Rollenspiel des OC teilnehmen werde. Als Begründung gab er an, dass seine "Vorschläge nur in absolut unbefriedigender Form UND ohne demokratische Ratifizierung umgesetzt wurden und die Regelungen weiterhin unter Zensur fallen". Dem Antrag auf Austritt wurde daraufhin entsprochen und der Charakter "Quinn Mallory" gelöscht.
In der Folge dieses Austrittes kam es zu einem Schriftverkehr zwischen Herrn Schulz und dem Spielleiter des OC, Herrn Landsperger, der in einem Beitrag von Herrn Schulz im Forum des Rollenspiels "Star Trek - The Far Future" (im Folgenden abgekürzt mit "ST-TFF"), hier unter dem Benutzernamen "John Smith", gipfelte:
Zitat:
"Statement: Das Internet als rechtsfreier Raum?
Sehr geehrte Userschaft,
es gibt inzwischen offensichtlich Rollenspiele, die das Internet als rechtsfreien Raum bezeichnen, ihre eigenen Regeln über geltendes Recht stellen und das dann aberwitzig rechtfertigen, nach dem Motto "Wer teilnimmt hat sich an unsere Regeln zu halten, sonst an nichts!"
Das geht soweit dass sich Rollenspielchefs selbst als Diktatoren sehen (Zitat des Chefs von Omega Command, der das OC als "Militärische Diktatur" bezeichnete) und die meinen über der deutschen Verfassung zu stehen.
Ich sage dazu: Bei TFF wird es nicht soweit kommen. Auch wenn dies nicht extra im Regelwerk festgehalten wurde, so steht hier über allen internen Regeln doch das geltende bundesdeutsche Recht, allem vorran das Grundgesetz, sowie deutsches Strafrecht. Besonders wichtig hierzu wäre in meinen Augen Artikel 5 des Grundgesetzes:
Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und auch wenn unsere Bundesregierung mit dem gerade erlassenen Gesetz zur Sperrung von Internetseiten sich klar gegen diesen Artikel ausgesprochen hat, für The Far Future ist dies der zentrale Artikel des Grundgesetzes.
Ich hoffe sehr dass die Spieler mit dieser Regelung leben können, wir von der Spielleitung werden bemüht sein uns daran zu halten und dafür zu sorgen dass bei TFF nicht die Regeln über dem Gesetz stehen.
Danke schön für die Aufmerksamkeit."
(
Quelle: http://st-tff.net/viewtopic.php?t=404)
Hierzu stellen wir als Leitung und Founderteam des Rollenspiels OC fest:
Die ursprüngliche Funktion der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 17 genannt sind, ist die von Abwehrrechten des Einzelnen gegen den Staat. Mit den Grundrechten sollte also das Verhältnis des Einzelnen zum Staate geregelt werden (vgl. Bericht der 9. Sitzung des Parlamentarischen Rates am 6.5.1949). Die systematische Auslegung belegt, dass nur bei wenigen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten die Wirkung ausdrücklich auf Private bzw. ein privates Rechtsverhältnis erstreckt wird. (Art. 9 Abs. 3 S. 2, 20 Abs. 4, 38 Abs. 1 S. 1 iVm Art. 48 Abs. 2) (Pieroth/Schlink: Grundrechte Staatsrecht II, 21. Auflage, S. 44).
Daher spricht das Bundesverfassungsgericht hier auch nur von einer "mittelbaren Drittwirkung des Grundrechts": "Die Grundrechte gelten danach nicht unmittelbar im Privatrecht, prägen es aber [...]" (E 7, 198/205 f; 73, 261/269).
Insofern ist der Verweis auf Art. 5 GG in diesem Zusammenhang unangebracht.
Darüber hinaus ist die in Art. 5 Abs. 1 S. 3 getroffene Aussage ("Eine Zensur findet nicht statt.") kein selbstständiges Grundrecht, sondern eine Schranken-Schranke für die in Art. 5 Abs 1 genannten Grundrechte.
Auf eine Einschränkung der Grundrechte, die grundsätzlich zunächst einmal möglich ist, sofern sie nicht die Menschenwürde und den Wesensgehalt der Grundrechte antastet, und ihre Schranken in den sogenannten Schranken-Schranken findet, soll hier nicht weiter eingegangen werden.
Gleichwohl wäre eine Regelung, die die Form und den zulässigen Inhalt einer Signatur in einem Forum o.ä. regelt, selbst in der, wie oben dargelegt, nicht korrekten Auslegung von Herrn Schulz nicht verfassungswidrig, sofern es grundsätzlich möglich ist, Zitate, Meinungsäußerungen etc. an anderer Stelle anzubringen (hier sei auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen). Dies ist im Forum des OC grundsätzlich möglich, da die Signatur hier nicht die einzige Möglichkeit darstellt, sich zu äußern.
Der Versuch von Herrn Schulz, die Grundrechte auf das Regelwerk eines (Rollen-)Spieles anzuwenden, ist grundsätzlich sehr fragwürdig. Es ist nach unserem Kenntnisstand bis dato noch zu keinem Verfahren gegen den Spielleiter eines Spieles gekommen, weil dieser Entscheidungen gegen einen Spieler getroffen hat, die auf Grundlage des dafür vorgesehenen Regelwerks zu sehen sind. Dabei muss dieses keineswegs in einem basisdemokratischen Verfahren erlassen und ratifiziert worden sein.
In der Logik von Herrn Schulz legen wir ihm jedoch nahe, in diesem Fall von seinem Recht nach Art. 11 (Recht auf Freizügigkeit) Gebrauch zu machen, da er nicht gezwungen ist, an dem Rollenspiel des OC teilzunehmen oder sich in dem dazugehörigen Forum zu äußern.
Abschließend soll an dieser Stelle noch der Gebrauch der politischen Metapher "Militärische Diktatur" in den richtigen Kontext gesetzt werden: Das Rollenspiel des OC simuliert eine militärische Kommandostruktur. Innerhalb des Spiels sind keine basisdemokratischen Entscheidungsgremien vorgesehen, da diese in real existierenden militärischen Organisationen und Hierarchien ebenfalls nicht in dieser Form vorhanden sind. Der Versuch von Herrn Schulz, hier wieder die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anzubringen, zeigt, dass nicht zwischen Spiel und Wirklichkeit unterschieden werden kann: Der Ablauf und die Strukturen innerhalb des Spiels sind nicht an das Grundgesetz gebunden, da dieses innerhalb des Rollenspiels, welches das Jahr 2409 schreibt, nicht mehr existiert.
Gleichwohl erkennen die Spielleitung und das Founderteam in der realen Welt die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz natürlich in vollem Umfang und als höchste verfassungsrechtliche Instanz an.
Auch wenn die von Herrn Schulz im Forum der ST-TFF getroffenen Aussagen inhaltlich falsch, teilweise beleidigend und möglicherweise auch wertlos sind, gestehen wir ihm trotzdem das Recht zu, diese Meinung zu äußern, da das Bundesverfassungsgericht Werturteile in Bezugnahme auf Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz schützt, gleichgültig, ob diese politisch oder unpolitisch sind, öffentliche oder private Angelegenheiten betreffen, vernünftig oder unvernünftig, wertvoll oder wertlos sind. (vgl. E 16, 1/8; 65, 1/41) Wir weisen jedoch ausdrücklich auf die mittelbare Drittwirkung des Grundgesetzes auf das Strafgesetzbuch hin (z.B. § 187 StGB).
Mit freundlichen Grüßen
Die Rollenspielleitung und das Founderteam des Omega Command